Erstattungsfähigkeit der Behandlungskosten

Als Heilpraktikerin erfülle ich grundsätzlich die Anforderungen für eine mögliche Kostenübernahme von einem Teil meiner angebotenen Behandlungen durch Ihre Krankenkasse.


Gesetzlich versicherte Patienten:
Ein automatischer Anspruch auf Erstattung besteht nicht. Manche Krankenkassen bezuschussen jedoch ausgewählte Behandlungen. Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach.


Privat versicherte Patienten:
Einige der von mir als Heilpraktikerin durchgeführten Behandlungen werden von den privaten Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich nach Ihren persönlichen Tarifvereinbarungen.